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OPFER / OBLIGATORISCH

Was ist ein Wajib-Opfer?

Es ist das Schlachten von fünf Arten von Tieren [Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele, Büffel] am 10., 11. und 12. Tag und in der 11. und 12. Nacht des Monats Dhu'l-Hijjah mit der Absicht der Anbetung und der Nähe zu Allâh.

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wajib-Opfer

Was ist die Vorschrift für Qurbani?

Das Opfern ist obligatorisch. Im Hadîth-i-Sherîf heißt es:


"Wenn jemand die Macht hat zu opfern, aber nicht opfert, dann soll er nicht in die Nähe unserer Masjid (d.h. zu uns) kommen", und in einem anderen Hadîth-i-Sherîf heißt es:"Ihm wird unsere Fürsprache nicht gewährt".Das Opfer wird nur durch das Schlachten eines opferfähigen Tieres vollzogen.

OPFERLEITFADEN

Schafe, die nach rechts schauen1
Für einen freien und ansässigen (nicht reisenden) männlichen und weiblichen Muslim, der reich genug ist, um zum Fitrah-Opfer verpflichtet zusein, ist es Pflicht.


Der nisâb des Opfers (d.h. der Betrag des Vermögens, der erforderlich ist, damit das Opfer wâjib ist):Der nisâb des Opfers ist der Betrag des Vermögens, der erforderlich ist, damit das Opfer wâjib ist. Es ist nicht notwendig, dass dieses Vermögen ein Vermögen ist, das durch Einkaufen vermehrt werden kann, wie im Falle des nisâb der zakat, und es ist nicht notwendig, dass ein Jahr vergeht. Wenn eine Person am Ende der Tage reich wird, um ein Opfer zu bringen, ist es wâjib, sofort zu opfern (Kâzîhân).

Zu den speziellen Opfertieren gehören Schafe, Ziegen, Rinder, Jamus (Wasserbüffel) und Kamele. Schafe und Ziegen werden im Alter von einem Jahr, Rinder und Jâmûs im Alter von zwei Jahren und Kamele im Alter von fünf Jahren geopfert. Wenn das Lamm jedoch groß ist und nicht von einem einjährigen Schaf unterschieden werden kann, wird es geopfert, wenn es sechs Monate alt ist. (Vahdetî) Schafe und Ziegen akzeptieren keine Anteile. Ein Schaf und eine Ziege können für eine Person geopfert werden. Ein Rind, ein Jâmûs und ein Kamel können für sieben Menschen geopfert werden. Das heißt, dass sieben Personen gemeinsam eine Kuh oder ein Kamel opfern können. Die Partner können einfach, doppelt oder weniger als sieben sein (Hindiyya).

1) Kauf und Fütterung des zu opfernden Tieres vor den Opfertagen.
2) Es mit Ehrfurcht zum Ort der Schlachtung zu bringen.
3) Es selbst zu zerlegen, wenn er kann .
4) Wenn er nicht in der Lage ist, es zu schlachten, sollte er eine kompetente Person abstellen und beim Schlachten anwesend sein .
Unser Prophet (s.a.w.) sagte:"O Fatima, stehe auf und sei Zeuge beim Schlachten des Opfers. Wenn der erste Tropfen seines Blutes auf den Boden fällt, wird dir jede Sünde, die du begangen hast, vergeben und verziehen."