Derjenige, der zu seinen Lebzeiten kein Qiqa-Opfer geschlachtet hat, darf für sich selbst eines schlachten. Unser Prophet (s.a.w.) hat für sich selbst und für seine beiden Enkel, als sie geboren wurden, nachdem er auf Befehl ALLAHs, des Erhabenen, sein Prophetentum verkündet hatte, ein Aqiqa-Opfer geschlachtet.