Opfergebet
Gottesdienste, die nach der Opferung durchgeführt werden müssen
- Gebet, das gebetet werden soll
Nachdem der Besitzer das Opfer geschlachtet hat oder es von jemand anderem hat schlachten lassen;
"Wenn du dein Opfer schlachtest, legst du das Messer in deiner Hand ab. Dann betet zwei Rak'ahs. Wer von den Muslimen diese zwei Rak'ah betet und Allaah um etwas bittet, dem wird Allaah gewiss geben, worum er bittet."
Es ist mustahabb, zwei rak'ahs in Übereinstimmung mit seinem Hadîth-i-Sharîf zu beten.
Im ersten Rak'ah des Gebets wird nach der Fatiha die Surah al-Kawsar ("Inna a'tayna") rezitiert und im zweiten Rak'ah die Surah al-Ikhlas ("Kul huwallahu ehad").
Nach diesem Gebet;

"Allâhumma hâze'l-kabshu, (ev hâze'l-bakaru, ev hâze'l-ma'zü) minke wa lke wa ileyke. Fetekabbel minnî bilutfike ve keramike kemâ tekabbelte min Ibrâhîme Halîlike und Ismâîle Zebîhıke und Muhammadin Habîbike bifazlike und jûdike ve keramike Yâ Ekrame'l-Ekramin"
Sprich das Gebet und bete für religiöse und weltliche Bedürfnisse (Ziyâ-i Ma'nevî).
Opfergebet
- Verteilung des Opferfleischs
Es ist mustahabb, das Opferfleisch in drei Teile zu teilen. 1)
Ein Drittel wird als Almosen gegeben. 2)
Ein Drittel wird den Verwandten und Freunden als Geschenk oder Festmahl gegeben. 3) Und ein Drittel für seine Familie und seine Kinder, deren Unterhalt ihm obliegt (Bedâyi).
Es ist erlaubt, etwas von dem Fleisch des Opfers zu verschenken oder das ganze Fleisch zu spenden. Wenn der Opfernde bedürftig ist, ist es mustahab und mustahabb für ihn, seinen Haushalt zu ernähren (Hindiye, Bedâyi, Tahtâwî).
Wenn einer der Partner des Opfers stirbt, bevor das Opfer geschlachtet wird, ist das Opfer gültig, wenn es mit der Erlaubnis des ältesten seiner Erben geschlachtet wird. (Hindiyya) Wenn eine Person stirbt, bevor sie das Opfer, das sie gekauft hat, geschlachtet hat, ist das Opfer erbliches Eigentum und geht auf die Erben über. Es ist zulässig, wenn die Erben es für sich selbst schlachten(Nazm-i Zendûsî).
- Zuteilung des gemeinsam geschlachteten Opfers
Es ist nicht erlaubt, das Fleisch eines Opfers durch Schätzen zu teilen; es ist obligatorisch, es durch Wiegen zu teilen.
Wenn aber ein Stück Haut, ein Fuß, ein Kopf, eine Leber oder ein Stück Fett oder Kutteln zusammen mit dem Fleisch in den Anteilen enthalten ist, ist es erlaubt, die Anteile durch Schätzen zu teilen" (Kâzîhân und andere).
Es ist zulässig, dass sie das Fleisch gemeinsam kochen und essen, ohne es zu teilen.
Wenn eine Person ein Rind kauft, um es für sich selbst, seine Familie und seine älteren Kinder zu opfern, muss das Fleisch nicht geteilt werden.
