Zakat
Informationen zum Zakat-Konto, zum Nisab und zu den Kategorien
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist die Zakat verpflichtend?
Die Zakat ist für jeden Muslim verpflichtend, der frei und bei Verstand ist, das Alter der Geschlechtsreife erreicht hat und über Vermögen in Höhe des Nisab verfügt, wobei die Grundbedürfnisse und Schulden bereits berücksichtigt sind. Voraussetzung ist, dass seit dem Erreichen dieses Vermögens ein Mondjahr vergangen ist und dass das Vermögen zinsbringend ist.
Wie hoch ist die Zakat-Schwelle und wie wird sie berechnet?
Die für die Zakatpflicht erforderliche Vermögensgrenze (Nisab) liegt bei 80,14 Gramm Gold oder einem entsprechenden Geld- oder Handelsguthaben. Bei der Berechnung werden die üblichen jährlichen Ausgaben der Familie sowie Schulden abgezogen; anschließend werden die sicheren Forderungen zum vorhandenen Vermögen hinzugerechnet; liegt der verbleibende Betrag über dieser Grenze, entsteht die Zakatpflicht.
Wie hoch ist der Zakat-Satz?
Der Zakat-Satz für Gold, Silber, Bargeld, Devisen und Handelswaren beträgt jährlich 2,5 % (ein Vierzigstel). In Industriebetrieben unterliegen nur die Umlaufvermögen (Rohstoffe, Fertigwaren und Bargeld) der Zakat zu diesem Satz. Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen gelten je nach Bewässerungsmethode Sätze von 10 % (Ushr) oder 5 %.
An wen darf die Zakat ausgezahlt werden?
Im Heiligen Koran sind acht Gruppen festgelegt, denen die Zakat gegeben werden soll: die Armen, die Bedürftigen, die Zakat-Beauftragten, die „Muellefe-i Kulub“ (diejenigen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden sollen), die Sklaven, die Schuldner, diejenigen, die auf dem Weg Allahs sind, und die Reisenden. Eine Person darf ihre Zakat nicht an Personen geben, für deren Unterhalt sie verantwortlich ist, wie beispielsweise an ihre Mutter, ihren Vater, ihre Kinder oder ihren Ehepartner.
Was sind die Unterschiede zwischen Zakat, Fitra und Almosen?
Die Zakat ist für diejenigen verpflichtend, die über das erforderliche Vermögen (80,14 g Gold) verfügen, wobei die Bedingung gilt, dass ein Jahr vergangen sein muss; die Fitra (Fıtır-Almosen) hingegen ist für jeden Muslim, der am Festmorgen über dieses Vermögen verfügt, verpflichtend. Almosen hingegen ist ein weiter gefasster Begriff, der jede Art von freiwilliger Spende umfasst, die um Allahs Wohlgefallen willen geleistet wird, ohne dass eine bestimmte Mindestvermögensgrenze erforderlich ist. Das Fitre muss grundsätzlich vor dem Festgebet entrichtet werden.
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